13. Februar 2025 / Aus aller Welt

Bewährungsstrafe für Trainer wegen sexueller Übergriffe

Ein Tennistrainer soll seinen Job für sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche ausgenutzt haben. Das Verfahren fand hinter verschlossenen Türen statt. Nun hat das Gericht das Urteil verkündet.

Der ehemalige Tennislehrer erhielt eine Bewährungsstrafe. (Archivfoto)
von dpa

Das Landgericht Bremen hat einen ehemaligen Tennistrainer wegen sexueller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche zu zwei Jahre Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte habe «das Vertrauen der Kinder massiv ausgenutzt» und sich den Jungen gegenüber vollkommen unangemessen verhalten, sagte die Vorsitzende Richterin. Der 46-Jährige wurde unter anderem wegen sexuellen Übergriffs, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen Herstellung und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte schuldig gesprochen. 

In der Dusche vor dem Trainer tanzen

Der Trainer war nach Angaben des Gerichts in Vereinen in Bremerhaven und im niedersächsischen Umland tätig. In der Verhandlung ging es um fast 100 Fälle im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen, die er trainiert hatte. Er soll zudem Hunderte Video- und Bilddateien mit kinderpornografischen Inhalten besessen haben. Die Taten seien 2016 sowie zwischen 2018 und 2023 passiert, die männlichen Opfer waren damals zwischen 11 und 15 Jahren alt.

Der Prozess fand weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Laut Gericht räumte der Angeklagte alle Vorwürfe ein und bat um Entschuldigung. Er habe Minderjährige unter Druck gesetzt und ihnen teilweise Geld gezahlt, damit sie ihm Aufnahmen sexueller Handlungen schicken. Außerdem habe der Trainer die Jungen aufgefordert, in der Dusche vor ihm zu tanzen. Dabei habe er sie heimlich gefilmt.

Angeklagter muss weiter in Therapie

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten nun zu einer Bewährungsstrafe. «Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht», betonte die Vorsitzende Richterin. Ausschlaggebend sei gewesen, dass die vier betroffenen Jungen «eigentlich mit der Sache abgeschlossen» hätten. Das Gericht habe bei ihnen keine gravierenden Schäden feststellen können. 

Das Landgericht Bremen verpflichtet den 46-Jährigen, seine Therapie fortzusetzen. Ferner müsse er 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Betroffenen zahlen und dürfe sich nicht mehr in der Nähe von öffentlichen Orten mit vielen Kindern aufhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Bildnachweis: © Mirjam Uhrich/dpa
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Lambertusmarkt 2025
Aktuelle Nachrichten

Fünf Tage Open-Air-Festival, Musikevent und Kirmestrubel: Ein Programm auf dem neugestalteten Marktplatz.

weiterlesen...
Junge Schreibtalente gesucht!
Aktuelle Nachrichten

Ferienreporter der Stadt Erkelenz starten in die sechste Runde.

weiterlesen...
Klimawandel bringt Schwangere in Gefahr
Aus aller Welt

Hitze kann in der Schwangerschaft ein Risiko sein. Im Zuge des Klimawandels gibt es mehr besonders heiße Tage, auch in Deutschland.

weiterlesen...

Neueste Artikel

Erste Bilanz: Wo es am Freitag besonders heiß war
Aus aller Welt

Es wird nur eine kurze Hitzewelle, aber der Freitag war vielerorts in Deutschland schweißtreibend. Nun liegen erste Tageshöchstwerte vor.

weiterlesen...
Ansagen zu Plastik und Tiefsee: Fazit der UN-Ozeankonferenz
Aus aller Welt

Fünf Tage lang rangen Staaten im südfranzösischen Nizza um den Schutz der Weltmeere. Denn die Ozeane stehen unter Druck. Was hat die Weltgemeinschaft erreicht?

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Erste Bilanz: Wo es am Freitag besonders heiß war
Aus aller Welt

Es wird nur eine kurze Hitzewelle, aber der Freitag war vielerorts in Deutschland schweißtreibend. Nun liegen erste Tageshöchstwerte vor.

weiterlesen...
Ansagen zu Plastik und Tiefsee: Fazit der UN-Ozeankonferenz
Aus aller Welt

Fünf Tage lang rangen Staaten im südfranzösischen Nizza um den Schutz der Weltmeere. Denn die Ozeane stehen unter Druck. Was hat die Weltgemeinschaft erreicht?

weiterlesen...
ANZEIGE – Premiumpartner