Das Verfahren gegen Jérôme Boateng geht wohl nochmal in die Verlängerung: Der Fußball-Profi will auch seine zweite Verurteilung wegen Körperverletzung nicht hinnehmen. Die Verteidigung legte am Mittwoch Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht München I mitteilte. «Er möchte die Strafe anhand der schriftlichen Urteilsgründe nachvollziehen können», sagte Boatengs Anwalt Norman Nathan Gelbart der Deutschen Presse-Agentur. Ob die Revision dann auch durchgeführt werden soll, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Allerdings legte am Mittwoch - dem letzten Tag vor Fristablauf - nach Boateng auch die Staatsanwaltschaft Revision ein, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde mitteilte. Das Bayerische Oberste Landesgericht muss dann darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat. Das Landgericht München I hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 vor einer Woche auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 schuldig gesprochen. Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil - vorbestraft. Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - konkret: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro - insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert. «Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen», hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den 34 Jahre alten Fußball-Profi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe «im Kampf um die Kinder» erfunden und «instrumentalisiert» habe. Anwalt Gelbart sprach in seinem Schlussplädoyer von mutmaßlichen Widersprüchen in der Aussage von Boatengs Ex-Freundin: «Im Zweifel für den Angeklagten», sagte er. «In dubio pro reo.» Richter Forstner erwiderte: «Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo.»
Bildnachweis: © Sven Hoppe/dpa
Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Boateng legt nach zweiter Verurteilung Revision ein
Zweimal schon haben Münchner Gerichte Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng für eine gewalttätige Attacke auf seine Ex-Freundin verurteilt. Doch damit ist die Sache noch immer nicht vorbei. Das Verfahren geht wohl in eine neue Runde.
Meistgelesene Artikel
- 6. Januar 2026
Weihnachtsbaum Entsorgungstermine
Nach den Feiertagen stellt sich wieder die Frage: Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum?
- 26. Dezember 2025
Dein Erkelenz Wochenübersicht für die KW52 & 01
Was steht vom 26.12.2025 bis 01.01.2026 an?
- 20. Januar 2026
Leuchtender Himmel - Polarlichter über Deutschland zu sehen
Ein Sonnensturm sorgt für Polarlichter über Deutschland. Er ist so stark, dass das Lichtspektakel vom Norden bis zu den Alpen zu sehen ist.
Neueste Artikel
- 24. Januar 2026
Taipeh 101: Waghalsiger Wolkenkratzer-Aufstieg verschoben
Der US-Freeclimber Alex Honnold will ohne Absicherung auf den berühmtesten Wolkenkratzer Taiwans klettern. Nun musste die Aktion wegen schlechten Wetters verschoben werden.
- 24. Januar 2026
Hubig will heimliches Filmen in Saunen strafbar machen
Wer in der Sauna heimlich gefilmt wird, kann sich aktuell nicht vor Gericht dagegen wehren. Bundesjustizministerin Hubig sieht hier eine «Schutzlücke». Unterstützung bekommt sie aus den Ländern.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 24. Januar 2026
Taipeh 101: Waghalsiger Wolkenkratzer-Aufstieg verschoben
Der US-Freeclimber Alex Honnold will ohne Absicherung auf den berühmtesten Wolkenkratzer Taiwans klettern. Nun musste die Aktion wegen schlechten Wetters verschoben werden.
- 24. Januar 2026
Hubig will heimliches Filmen in Saunen strafbar machen
Wer in der Sauna heimlich gefilmt wird, kann sich aktuell nicht vor Gericht dagegen wehren. Bundesjustizministerin Hubig sieht hier eine «Schutzlücke». Unterstützung bekommt sie aus den Ländern.























