Wer durch eine beruflich bedingte Virusinfektion ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) entwickelt, kann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 27. November in einem Einzelfall entschieden, wie jetzt bekannt wurde. Geklagt hatte eine Erzieherin, die an einer Grundschule im Berliner Umland tätig war, wie das Gericht in einer Mitteilung erklärt. 2012 habe sie sich am Arbeitsplatz bei Schülern mit Ringelröteln angesteckt. Nach der Infektion erkrankte sie an CFS und litt den Angaben zufolge an einer starken körperlichen und geistigen Erschöpfung. Die Berufsgenossenschaft lehnte es aber ab, die Symptome auf die Ringelröteln zurückzuführen und die Frau zu entschädigen. Daraufhin klagte die Erzieherin erfolgreich vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder), die Berufsgenossenschaft legte jedoch Berufung ein. Das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt Teile des Urteils nun und stellt erneut fest, dass das CFS eine Folge der Virusinfektion ist. Außerdem wird die Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 Prozent verurteilt. Das Gericht in Frankfurt (Oder) hatte ursprünglich eine zeitlich gestaffelte Rente von 60 bis 80 Prozent vorgesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision den Angaben zufolge nicht zugelassen. Die Klägerin und die Beklagte können beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision beantragen. Das Urteil gilt nur für den Einzelfall, wie Thomas Drappatz, Pressesprecher am Landessozialgericht, erklärt. Andere Senate könnten anders entscheiden. Trotzdem habe die Entscheidung des Gerichts eine Präzedenzwirkung: Rechtlich gesehen sei grundsätzlich auch die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit möglich. Das Chronische Fatigue-Syndrom ist eine häufige und schwer verlaufende Multisystemerkrankung, die besonders nach Infektionen auftreten kann. Symptome sind unter anderem extreme und dauerhafte Erschöpfung und Konzentrations- und Schlafstörungen.Urteil noch nicht rechtskräftig
Pressesprecher: Urteil hat Präzedenzwirkung
Bildnachweis: © Michael Kappeler/dpa
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Fatigue-Syndrom: Gericht spricht Erzieherin Rente zu
Eine Erzieherin erkrankt nach einer Ringelröteln-Infektion am Chronischen Fatigue-Syndrom. Angesteckt hat sie sich auf der Arbeit. Zahlt die Unfallversicherung? Ein Gericht hat entschieden.
Meistgelesene Artikel
- 11. Februar 2026
Karneval in Erkelenz: Geänderte Öffnungszeiten bei Verwaltung und städtischen Einrichtungen
Rund um die Karnevalstage gelten in Erkelenz angepasste Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung und mehreren städtischen Einrichtungen.
An Altweiber übernehmen in Erkelenz traditionell die Möhnen das närrische Kommando.
- 18. Februar 2026
Spendenübergabe an die Erkelenzer Tafel nach Krönungsmesse
Spendenübergabe der Schützen Erkelenz an die Erkelenzer Tafel.
Neueste Artikel
Weniger zahlen und private Anbieter stärken – mit diesem Argument wollten Befürworter den Rundfunkbeitrag in der Schweiz per Volksabstimmung drastisch kürzen. Es kam anders.
- 8. März 2026
Neue Woche startet mit Sonne, Nebel und Schauern
Frühlingshafte Temperaturen treffen auf Nebel und Schauer, auch einzelne Gewitter sind nicht ausgeschlossen. Wo sich die Sonne durchsetzt und wo Frost in Bodennähe droht.
Weitere Artikel derselben Kategorie
Weniger zahlen und private Anbieter stärken – mit diesem Argument wollten Befürworter den Rundfunkbeitrag in der Schweiz per Volksabstimmung drastisch kürzen. Es kam anders.
- 8. März 2026
Neue Woche startet mit Sonne, Nebel und Schauern
Frühlingshafte Temperaturen treffen auf Nebel und Schauer, auch einzelne Gewitter sind nicht ausgeschlossen. Wo sich die Sonne durchsetzt und wo Frost in Bodennähe droht.
























