14. April 2023 / Aus aller Welt

Gericht: RBB verlangt Geld von Schlesinger zurück

Schlesinger klagt vor Gericht um ihr Ruhegeld. Der RBB reicht laut Gericht Widerklage ein - und will seinerseits Geld von der fristlos entlassenen Ex-Intendantin.

von dpa

Der krisengeschüttelte ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) verlangt nach Gerichtsangaben Geld von der fristlos entlassenen Intendantin Patricia Schlesinger zurück. Eine Sprecherin des Landgerichts Berlin teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass das öffentlich-rechtliche Medienhaus die Rückzahlung einer variablen Vergütung fordere. Die genaue Höhe wurde nicht vom Gericht genannt. Zuerst hatte das Medium «Business Insider» darüber berichtet.

Es handelt sich laut Gericht um eine sogenannte Widerklage. Diese hängt demnach mit einer bereits vorliegenden Klage zusammen, die wiederum die Ex-Senderchefin Schlesinger eingereicht hatte und die sich gegen den RBB richtet. Ihr Medienanwalt hatte im Februar mitgeteilt, dass es um eine Betriebsrente gehe und 18.384,54 Euro pro Monat eingeklagt worden seien. Nach damaligen Gerichtsangaben verlangt die Klägerin Ruhegeld auf der Grundlage eines beendeten Dienstverhältnisses. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt. Der RBB hatte sich damals nicht zu dem Verfahren geäußert. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.

Der ARD-Sender, der durch Rundfunkbeiträge von Bürgern und Firmen finanziert wird, stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Es kamen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung auf. Schlesinger wurde fristlos entlassen. Im Zentrum des Skandals steht neben der Ex-Intendantin der zurückgetretene Sender-Chefaufseher Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung. Inmitten des Skandals gerieten auch die Personalpolitik und ein intransparentes Bonus-System für Führungskräfte im Sender in den Fokus, das dann abgeschafft wurde.


Bildnachweis: © Carsten Koall/dpa
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