Wegen heimtückischen Mordes an einer Geschäftsfrau in der niedersächsischen Kleinstadt Obernkirchen nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen ist ein 46-jähriger Mann zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte besondere Schwere der Schuld stellte das Landgericht Bückeburg nicht fest, folgte sonst aber dem Antrag der Behörde. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen schweren Raubes und Brandstiftung gefordert. Die 75-Jährige war Ende Juni 2022 tot in ihrem Schreibwarenladen in der Kleinstadt Obernkirchen entdeckt worden. Die Leiche war nackt, die Kleidungsstücke fehlten. Das Urteil erging wegen heimtückischen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, außerdem wegen schwerer Brandstiftung, wie der Vorsitzende Richter Antonius Hüntemann erklärte. Der damals 45-jährige Deutsche hatte die Seniorin nach Überzeugung der Kammer auch gezwungen, ihm Geld aus der Kasse zu geben. In der Nacht nach der Tat legte der Verurteilte nach den Worten des Richters zu Hause ein Feuer, um sich umzubringen.
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Geschäftsfrau ermordet - Täter lebenslang hinter Gitter
Ein damals 45-jähriger Mann soll eine Schreibwarenhändlerin in ihrem Geschäft heimtückisch missbraucht und ermordet haben. Das Landgericht Bückeburg schickt ihn nun lebenslang hinter Gitter.
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