Die Ermittlungsbehörden könnten bald bessere Instrumente zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch an die Hand bekommen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich in Berlin vor Journalisten auf Nachfrage optimistisch, dass die im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbarte dreimonatige Speicherung von IP-Adressen zügig umgesetzt wird. Federführend für das Thema sei das Bundesjustizministerium. Man sei in der Abstimmung, die Gespräche liefen positiv. Er erwarte in den nächsten Wochen eine Verständigung auf einen Gesetzestext. Die Bundesregierung werde den Strafverfolgungsbehörden neue Ermittlungsinstrumente an die Hand geben, versprach auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in einer Mitteilung. «Ich bin zuversichtlich, dass wir beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in dieser Wahlperiode Wichtiges erreichen können», sagte sie. Das Bundeskriminalamt (BKA) begrüßt das Vorhaben. Das werde die Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern, sagte BKA-Präsident Holger Münch in Berlin. Die IP-Adresse ist so etwas wie die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Telekommunikationsanbieter sollen künftig dazu verpflichtet werden, diese Adressen für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern, damit Täter besser ausfindig gemacht werden können.«Verständigung in den nächsten Wochen»
Ermittler begrüßen Pläne
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Innenminister: IP-Adressenspeicherung kommt bald
Die Koalition will eine Speicherpflicht für IP-Adressen einführen. Ermittler erhoffen sich davon mehr Erfolge im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Der Innenminister kündigt eine baldige Umsetzung an.
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