Mehr als 20 Jahre nach der Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler in Frankfurt hat der Täter einen Antrag auf Haftentlassung gestellt. Die Entscheidung des Landgerichts Kassel steht noch aus, aber die Frankfurter Staatsanwaltschaft ist dagegen, wie Sprecher beider Instanzen berichten. Zuvor hatten «Focus» und «Bild» berichtet. Der verurteilte Mörder hat sich inzwischen einen neuen Namen gegeben, zuvor hieß er Magnus Gäfgen. Er wurde 2003 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Ein Gericht setzte später fest, dass Gäfgen nicht vor September 2025 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Nach Angaben des Sprechers der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Dominik Mies, stellte der Inhaftierte 2024 einen Antrag auf vorzeitige Entlassung. Dies wurde erst jetzt öffentlich. Der Staatsanwaltschaft liegen laut Mies mittlerweile ein psychologisches Gutachten und eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt Kassel vor. «Auf Basis des Gutachtens und der Stellungnahme haben wir beantragt, die Haftstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen», sagte Mies. Zum Inhalt des Gutachtens machte Mies keine Angaben. Das Landgericht Kassel erklärte, über den Antrag sei noch nicht entschieden. Zunächst müsse der Verurteilte angehört werden. «Ein Anhörungstermin ist noch nicht anberaumt, jedoch für August/September 2025 vorgesehen», so der Sprecher. Der Verurteilte sei kein Freigänger und erhalte auch derzeit noch keine «vollzugsöffnenden» Maßnahmen wie Ausgänge. Die Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler hatte 2002 bundesweit Entsetzen ausgelöst. Auf dem Heimweg aus der Schule wurde der Frankfurter Bankierssohn entführt und seine Eltern um eine Million Euro erpresst. Der damals 23-jährige Täter und sein Opfer kannten sich flüchtig. Der verschuldete Jurastudent erstickte den Jungen kurz nach der Entführung in seiner Wohnung mit Klebeband. Die Lösegeld-Übergabe brachte die Polizei auf seine Spur. Jakobs Leiche wurde an einem See in Osthessen gefunden. Das Frankfurter Landgericht sprach Gäfgen im folgenden Jahr schuldig: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Täter legte erfolglos zahlreiche Rechtsmittel ein und ging bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Schon 2019 hatte das Landgericht Kassel eine Entlassung abgelehnt und eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren festgesetzt, die im September 2025 endet.Staatsanwaltschaft sagt Nein
Kind auf dem Heimweg von der Schule entführt
Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld
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Kindermörder beantragt Haftentlassung
Die Entführung und Ermordung Jakob von Metzlers sorgte 2002 bundesweit für Entsetzen. Der Täter wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun will er vorzeitig raus. Die Staatsanwaltschaft bremst.
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