25. April 2023 / Aus aller Welt

Mutmaßlich falsche Krankenschwester vor Gericht

Einer 42-Jährigen wird versuchter Mord in einem Krankenhaus vorgeworfen. Sie soll einem Patienten eine Überdosis Insulin verabreicht haben.

Die Angeklagte im Gespräch mit ihrem Rechtsanwalt im Landgericht Augsburg.
Veröffentlicht am 25. April 2023 um 11:44 Uhr von dpa

Wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes an einem schwer kranken Patienten steht seit Dienstag eine mutmaßlich falsche Krankenschwester vor dem Augsburger Landgericht. Zu Beginn des Prozesses kündigte der Verteidiger der 42-Jährigen an, beim nächsten Verhandlungstag im Mai eine Erklärung für seine Mandantin abgeben zu wollen.

Fragen werde die Angeklagte aber nicht beantworten, sagte der Rechtsanwalt. Konkret wollte der Verteidiger sich noch nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Angeklagte soll dem Patienten im Februar 2022 eine Überdosis Insulin verabreicht haben. Er starb kurz darauf.

Laut Anklage soll sich die Frau mit falschen Dokumenten eine Stelle als Intensivkrankenpflegerin in einer Klinik erschlichen und einen Patienten mit einer Überdosis Insulin fast umgebracht haben. Die beschuldigte Deutsche sitzt seit einem Jahr in Untersuchungshaft.

Urteil im Mai erwartet

Die Angeklagte hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft früher lediglich als ungelernte Pflegehelferin im Raum Berlin gearbeitet. Um besser bezahlte Jobs zu bekommen, soll sie eine Urkunde der Stadt Potsdam gefälscht haben, wonach sie Krankenschwester sei. Zudem soll sie als Ergänzung ebenso ein Zeugnis als Intensivschwester manipuliert haben.

Mit diesen Dokumenten soll die Frau ab 2021 Jobs bei Personalvermittlern, die Intensivpflegepersonal an Krankenhäuser vermitteln, bekommen haben. Im Februar 2022 arbeitete sie demnach in der Wertachklinik in Schwabmünchen (Landkreis Augsburg). Dort soll sie einem schwerkranken Patienten, der zuvor operiert worden war und auf der Intensivstation lag, eine zehnfach überhöhte Insulindosis verabreicht haben.

Als die Frau den Fehler bemerkte, habe sie falsche Werte in die Pflegedokumentation eingetragen und die dringend nötige Alarmierung des Stationsarztes unterlassen. Der Patient starb einen Tag später. Da aufgrund des schlechten Gesundheitszustands des Patienten nicht nachgewiesen werden kann, dass der Mann letztlich durch das Verhalten der Angeklagten umkam, lautet der strafrechtliche Vorwurf auf versuchten statt vollendeten Mord. Mitte Mai wird in dem Verfahren das Urteil erwartet.


Bildnachweis: © Stefan Puchner/dpa
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