24. Juni 2025 / Aus aller Welt

Schwer kranker Schuhbeck legt Geständnis ab

Alfons Schuhbeck verlor sein Gastro-Imperium und landete im Gefängnis. Jetzt hat ein neuer Prozess gegen ihn begonnen - doch das ist derzeit wohl nicht seine größte Sorge.

Schuhbeck mit seinem Anwalt Norbert Scharf.
von Britta Schultejans, dpa

«Das Leben hat mich weit nach oben geführt und nun wieder ganz nach unten», sagt Star-Koch Alfons Schuhbeck vor dem Landgericht München I. Er habe gedacht: «Ich darf nur Gas geben, sonst bin ich keiner und verliere alles, was ich aufgebaut habe.» Dann legt er ein Geständnis ab im neuen Prozess gegen ihn. 

«Ich will mich diesem Verfahren stellen und räume den Sachverhalt der Anklage ein», liest er aus einer Erklärung vor. «Den angerichteten Schaden und die Sorgen und Nöte meiner Gläubiger bereue ich zutiefst. Ich entschuldige mich dafür.»

Deal: Vier Jahre bis vier Jahre und acht Monate

Damit räumt der 76-Jährige die Vorwürfe der Insolvenzverschleppung und des Betrugs mit Coronahilfen ein. Das Geständnis ist Teil eines sogenannten Deals zwischen allen Verfahrensbeteiligten. Schuhbeck erwartet nun - wenn sich im Prozess nichts ergibt, was dem entgegensteht - eine Gesamtstrafe zwischen mindestens vier und höchstens vier Jahren und acht Monaten. 

Darin eingerechnet sind allerdings schon die drei Jahre und zwei Monate, zu denen das Landgericht Schuhbeck bereits im Jahr 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt hatte. Eine solche rückwirkende Bildung einer Gesamtstrafe ist dann vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn die Taten zeitlich so liegen, dass sie auch schon im ersten Prozess hätten angeklagt werden können. Und das ist hier der Fall, weil sie sich auf die Zeit vor dem letzten Urteil beziehen. 

Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding, erläutert, darf es nicht zulasten eines Angeklagten gehen, wenn die Staatsanwaltschaft für die Ermittlungen und die Anklageerhebung länger braucht. 

Schuhbeck wusste schon lange vor Insolvenz von der Pleite

Laut aktueller Anklage hat Schuhbeck in zahlreichen Fällen - schon lange, bevor für seine Restaurants, seinen Partyservice oder seinen Gewürzladen Insolvenz beantragt wurde - gewusst, dass die Unternehmen pleite sind. Dann soll er während der Pandemie zu Unrecht Coronahilfen beantragt haben, um die finanziellen Löcher zu stopfen. 

Die Hilfen hätte er laut Staatsanwaltschaft gar nicht beantragen dürfen, weil die jeweiligen Unternehmen «bereits vor der Corona-Krise in erheblicher wirtschaftlicher Notlage» gewesen seien. Fast zwei Stunden lang dauert es, bis Staatsanwältin Stephanie Bachmeier die umfangreiche Anklage verlesen hat. 

Schuhbeck, «Koch, Kochbuchautor, Gastwirt, Fernsehkoch und Unternehmer», der bei der Abfrage seiner persönlichen Verhältnisse «Rentner» als Beruf angibt, wirft die Anklage dabei unter anderem «groben Eigennutz» vor - Insolvenzverschleppung, Betrug, Subventionsbetrug, versuchten Betrug, vorsätzlichen Bankrott und vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht. 

Er habe «schon einige Zeit vor 2020 erkannt, dass die Einnahmen nicht mehr ausreichen», dass es «schwierig wird, mit hohen Mieten, Kosten für Personal», gibt Schuhbeck zu. Er habe den Überblick verloren. «Das war alles wirtschaftlich nicht mehr zu meistern.»

Schuhbeck unheilbar an Krebs erkrankt

Doch all das ist derzeit womöglich seine geringste Sorge. Nach Angaben seines Anwalts Norbert Scharf ist eine schwere und unheilbare Krebserkrankung des 76-Jährigen ein Grund dafür, dass Schuhbeck und seine Verteidiger dem Deal zustimmen und so ein langes Verfahren verhindern wollen. 

Schuhbeck sei seit Monaten in Behandlung, habe operiert werden müssen. Die Erkrankung ist auch der Grund dafür, dass seine Haftstrafe, die er zuletzt in einer Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech absaß, derzeit ausgesetzt ist. 

Haftunterbrechung zunächst bis September

«Herr Schuhbeck ist mittlerweile ein schwer kranker Mann im Alter von 76 Jahren. Eine nicht heilbare Krebserkrankung belastet ihn seit einigen Monaten akut und stark, dies psychisch wie physisch», teilen Schuhbecks Anwälte nach seinem Geständnis schriftlich mit. Ob er unter diesen Umständen überhaupt jemals wieder ins Gefängnis muss, ist unklar. Die bisherige Haftunterbrechung dauert noch bis Mitte September. So lange bleibt Schuhbeck, der nach Angaben seiner Anwälte «unter den gegebenen Bedingungen zurückgezogen» lebt, auf freiem Fuß. 

Neues Kochbuch

Schuhbeck, der sich derzeit als «vermögenslos, ohne Einnahmen» bezeichnet und nach eigenen Angaben auch keine Altersvorsorge hat, sagt aber, er wolle arbeiten - und das Geld, das er schuldet, irgendwie zurückzahlen. Er habe «in der Haft ein neues Kochbuch geschrieben, damit die Einnahmen aus dem Verkauf an den Insolvenzverwalter gehen können», sagt er. «Ein zweites Buch ist fast fertig.»


Bildnachweis: © Peter Kneffel/dpa
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