Es war ein dramatischer Moment der ZDF-Sendung «Wetten, dass..?»: Im Jahr 2010 verunglückte der Autor und Schauspieler Samuel Koch bei einem Stunt in der Fernsehshow. Seither ist er querschnittsgelähmt. Ob der heute 37-Jährige als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war, damit befasst sich Ende dieses Monats das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Wie das BSG mitteilte, beantragte Koch im Jahr 2020, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit blieb er demnach bei der Berufsgenossenschaft sowie am Sozialgericht Mannheim und beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ohne Erfolg. Die Argumentation: Der Versicherungsschutz als Beschäftigter oder «Wie-Beschäftigter» scheide aus. Koch habe sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und mit ihm den Wettbeitrag organisiert. Er habe als sein eigener Regisseur agiert. Die Vorinstanzen sahen auch keinen Versicherungsschutz im Ehrenamt gegeben. Koch sei zwar für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätig gewesen. Aber sein Auftritt in der Sendung sei hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen, sein Können zu präsentieren und bekannt zu werden. Dagegen legte Koch Revision ein. In der Fernsehshow «Wetten, dass..?» hatte Koch gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegen fahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. Darüber schloss er laut dem BSG mit dem ZDF einen Mitwirkendenvertrag ohne Bezahlung. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug und zog sich eine Querschnittslähmung zu. Der 2. Senat des BSG will den Fall am 24. September (13.00 Uhr) verhandeln.Sturz in der Livesendung
Bildnachweis: © Peter Kneffel/dpa
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Samuel Koch klagt auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls
Vor knapp 15 Jahren erlitt Samuel Koch einen schweren Unfall bei «Wetten, dass..?». Jetzt befasst sich das Bundessozialgericht mit der Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
Meistgelesene Artikel
- 14. Juli 2026
Wasser knapp: Münchner dürfen nicht mehr Rasen sprengen
Ein trockenes Frühjahr und heiße Sommerwochen: Die Wasserversorgung in München kommt an ihre Grenzen. Wie die Stadt gegensteuert, und was das für Verbraucher bedeutet.
Zerbeulte Autos, kaputte Dächer: Im Norden Deutschlands hat schwerer Hagel große Zerstörungen angerichtet. Sogar Radlader mussten zum Räumen anrücken.
- 22. Juni 2026
Verkehrskontrollen am vergangenen Wochenende
Kreis Heinsberg (ots) - Bei Kontrollen konnten am vergangenen Wochenende folgende Verkeh
Neueste Artikel
- 21. Juli 2026
Frankreich verbietet soziale Medien für unter 15-Jährige
Nach langem Ringen beschließt Frankreich ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige. Auch andere EU-Länder denken über ähnliche Schritte nach.
- 21. Juli 2026
Fähre sinkt vor Guyana: 41 Tote und Dutzende Vermisste
Nach dem Unglück kündigt Präsident Ali eine umfassende Untersuchung an. Der Kapitän, der überlebt hat, wurde positiv auf Cannabis getestet.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 21. Juli 2026
Frankreich verbietet soziale Medien für unter 15-Jährige
Nach langem Ringen beschließt Frankreich ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige. Auch andere EU-Länder denken über ähnliche Schritte nach.
- 21. Juli 2026
Fähre sinkt vor Guyana: 41 Tote und Dutzende Vermisste
Nach dem Unglück kündigt Präsident Ali eine umfassende Untersuchung an. Der Kapitän, der überlebt hat, wurde positiv auf Cannabis getestet.






















