Das Urteil wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung auf einer Bauern-Demonstration für einen 46-Jährigen wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat gegen seine Verurteilung Revision eingelegt, wie der Sprecher des Landgerichts Oldenburg auf dpa-Nachfrage mitteilte. Damit wird der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler prüfen. Der 46-Jährige war am 3. Dezember zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Nach der Urteilsbegründung fuhr er am 8. Januar bei Friesoythe nahe Oldenburg wütend in eine Blockade mit Traktoren. Mit seinem Auto erfasste er einen Mann, der durch den Aufprall gegen die Windschutzscheibe geschleudert und später von dem Wagen mehrere Meter über den Asphalt gezogen wurde. Der Angeklagte gab vor Gericht zu, die Trecker-Blockade mit seinem Auto durchbrochen zu haben. Er habe aber nicht das Ziel gehabt, einen Menschen zu verletzen. Sein Anwalt hatte in seinem Plädoyer gefordert, den Mann höchstens zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen.
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Versuchter Totschlag auf Bauerndemo? Urteil wird überprüft
Der Mann fährt mit seinem Auto in eine Bauern-Demo und verletzt einen Landwirt. Dafür wird er zu einer Haftstrafe verurteilt. Ins Gefängnis muss er aber vorerst nicht.
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