21. September 2021 / Aktuelle Nachrichten

Förderprogramm „Aufholen nach Corona“

Geld für Kinder und Jugendliche

von TP

Quelle: Stadt Erkelenz

Geld für Kinder und Jugendliche: Bund und Länder haben das gemeinsame Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt. Es gliedert sich in einen schulischen und einen außerschulischen Teil. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll nach der langen Zeit der Einschränkungen während der Pandemie – neben der Kompensation schulischer Benachteiligung und von Lernrückständen – Gelegenheit zum sozialen Lernen und Erholungsangebote ermöglicht werden. 
 
In Nordrhein-Westfalen wird der schulische Teil der Mittel des Aufholprogramms durch das Ministerium für Schule und Bildung umgesetzt. Er stellt die Fördersäule 1 dar und hat den Abbau von Lernrückständen zum Ziel. Mit diesen Fördermitteln sollen Analysen zum Lernstand und individuelle Förderangebote finanziert werden.
 
Der außerschulische Teil des Programms wird in der Verantwortung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. In NRW werden Mittel für die öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe in Form von fachbezogenen Pauschalen über die Jugendämter bewilligt. Die Mittel stehen für die Haushalte 2021 und 2022 zur Verfügung und sind bestimmt zur Förderung bzw. Finanzierung zusätzlicher Angebote, der Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in und außerhalb von Einrichtungen.
 
Für den Bereich der Jugendhilfe sind für die Stadt Erkelenz für das Jahr 2021 insgesamt 61.000 Euro bewilligt, davon:
·       45.000 Euro für die Fördersäule 2 „Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützen und fördern“ und
·       16.000 Euro für die Fördersäule 3 „Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe“.
 
Die in Aussicht gestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2022 in Höhe von rund 122.000 Euro stehen unter haushaltsrechtlichem Vorbehalt des Landes, so dass derzeit Anträge beim Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales für das Jahr 2021 durch Träger der freien Jugendhilfe für Projekte in Erkelenz gestellt und bewilligt werden können. Der Antragsvordruck ist unter www.erkelenz.de zu finden und ausgefüllt beim Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales einzureichen.
 
Weitere Auskünfte erteilen: Katharina Lüke (Tel.: 02431-85327, Mail: katharina.lueke@erkelenz.de) und Thorsten Schneider (Tel.: 02431-85326, Mail: thorsten.schneider@erkelenz.de).

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