3. August 2020 / Allgemeines

Soforthilfeprogramm - Land NRW unterstützt Vereine in Not

Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten

Quelle: Stadt Erkelenz

Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten. Großveranstaltungen sind verboten, Einnahmen brechen weg, das klassische Vereinsleben ruht größtenteils. Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden.
 
Zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage stellt das Land NRW deshalb 50 Millionen Euro zur Verfügung.
 
Als Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe gilt:

  • Es besteht ein Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
  • Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und / oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und / oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis zu 15.000 Euro gewährt. Die Fördersumme richtet sich dabei nach dem tatsächlichen Bedarf.
 
Anträge können ausschließlich online gestellt werden und werden von den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen bearbeitet.
 
Weitere Informationen zum Sonderprogramm, insbesondere die Förderrichtlinie, Antragsvordruck und FAQ sind auf der Webseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW abrufbar:
www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020

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