29. Juli 2021 / Aktuelle Nachrichten

Besucherzahlen ERKA-Bad

Begrenzung der Badegäste ab 30. Juli

von TP

Quelle: Stadt Erkelenz

Aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens in Bezug auf das Coronavirus gelten ab dem 30. Juli wieder einige Beschränkungen. Dazu zählt auch die Begrenzung der Badegäste des ERKA-Bades. Die Badegäste des Hallenbades müssen zudem einen Nachweis über eine Negativtestung, vollständige Impfung oder Genesung vorweisen.
 
Wegen der Personenbegrenzung ist kein Wechsel zwischen Hallen- und Freibadbereich möglich. Im Hallenbad dürfen 130 Personen gleichzeitig anwesend sein, zum Einlass wird ein Negativtestnachweis der nicht älter als 48 Stunden ist, der Nachweis über die vollständige Impfung oder die Genesung benötigt. Der Einlass ins Freibad ist ohne Negativtestnachweis oder Nachweis einer Immunisierung für 140 gleichzeitig anwesende Personen möglich.
Die Abstandsregelungen im Bad sind jederzeit einzuhalten. Im Eingangsbereich bis zu den Umkleiden gilt die Maskenpflicht.
 
Um lange Wartezeiten und Warteschlangen zu vermeiden, wird auf der Website www.erka-bad.de im halbstündigen Rhythmus die aktuelle Anzahl der Besucher veröffentlicht. Schauen Sie daher vor Ihrem Ausflug zum ERKA-Bad, ob die aktuelle Anzahl der Besucher den Einlass weiterer Gäste zulässt.
 
Es gelten die regulären Öffnungszeiten. Diese finden Sie hier: www.erka-bad.de.

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