Quelle: Stadt Erkelenz
Unterstützung in der Corona-Pandemie: Die Deutsche Gesellschaft für Engagement und Ehrenamt hat ein Förderprogramm aufgelegt. Gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen, und juristische Personen des öffentlichen Rechts können bis zum 1. November Anträge stellen. Fördergelder müssen noch in diesem Jahr ausgegeben werden.
Mitgliederschwund entgegenwirken, zivilgesellschaftliche Strukturen erhalten und Angebote aufbauen sind die Ziele des Förderprogramms der Deutschen Gesellschaft für Engagement und Ehrenamt. Darunter fallen zum Beispiel der Auf- oder Ausbau der digitalen Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt oder auch innovative Ideen zur Nachwuchsgewinnung.
Es gibt drei Förderschwerpunkte, zu denen jeweils ein Antrag gestellt werden kann: Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft, Nachwuchsgewinnung sowie Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Bei den Anträgen können Sachausgaben, projektbezogene Personal- und Honorarkosten, begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching sowie eine Verwaltungskostenpauschale berücksichtigt werden. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch noch nicht begonnen sein.
Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Der Eigenanteil liegt abhängig von der Höhe der Förderung bei zehn oder 20 Prozent.
Den Förderleitfaden, das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung.