2. Februar 2024 / Allgemeines

Förderprogramm Klimaschutz – Anträge ab 1.2. einreichen

Die Stadt Erkelenz unterstützt und honoriert Beiträge der Bürgerschaft zum Klimaschutz - ab 1. Februar Anträge über digitales Serviceportal stellen

Hausgutachten Müller
Veröffentlicht am 2. Februar 2024 um 11:34 Uhr

Die Stadt Erkelenz will bis 2045 klimaneutral sein. Das geht nur, wenn aus der Bürgerschaft viele Menschen mitmachen. Deshalb wird das Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung fortgeführt, das 2022 erfolgreich gestartet ist. 2023 wurden 177 Anträge bewilligt und das Förderbudget vollständig abgerufen. 

Wie im vergangenen Jahr wird das verfügbare Budget in unterschiedlicher Höhe auf die einzelnen Förderbereiche aufgeteilt. 

Inhaltlich bleibt die Förderrichtlinie weitgehend unverändert. Eine Förderung gibt es unter anderem für Lastenfahrräder und E-Bikes sowie Fahrräder für den Weg zur Arbeit. Auch die Anschaffung von Fahrradanhängern wird gefördert. Energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden durch Fenster- und Türen- oder Heizungspumpentausch sowie die umfassende Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus werden ebenfalls finanziell unterstützt. Neu im Programm: Die Verbesserung der Energie-Effizienz von bestehenden Heizungssystemen durch die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs wird 2024 erstmals gefördert. Im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien werden solarthermische und Photovoltaik-Anlagen sowie Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke) gefördert. Maßnahmen zur Klimaanpassung werden durch die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie den Rückbau von Schottergärten und Maßnahmen zur Regenwassernutzung unterstützt. Auch für die Anschaffung besonders energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte und von Stoffwindeln für Kleinkinder kann eine Förderung beantragt werden. Darüber hinaus werden Praxisbeispiele zum nachhaltigen Konsumverhalten mit 300 Euro prämiert.

Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die in Erkelenz gemeldet sind sowie Personen, die in Erkelenz Immobilien besitzen, sofern die Immobilien Gegenstand der Förderung sind. Die Förderung erfolgt grundsätzlich erst nach erfolgter und nachgewiesener Umsetzung der Maßnahmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Richtlinien mit allen Förderkriterien und die Anträge sind im Dienstleistungsportal der Stadt Erkelenz zu finden:
https://service.erkelenz.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/164240/show

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