3. November 2022 / Aus aller Welt

Bürger dürfen Falschparker für Anzeige fotografieren

Es ist so naheliegend: Wer einen Falschparker anzeigen will, zückt das Handy und schickt das Foto der Polizei. Doch in Bayern bekamen zwei Männer deswegen Ärger mit der Datenschutzbehörde.

Ein Falschparker auf einem Radfahrstreifen.
von dpa

Wer Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen den Datenschutz. Das geht aus zwei Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor.

Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung - samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die beiden vor Gericht.

Urteil von grundsätzlicher Bedeutung

Das Verwaltungsgericht verband die beiden Verfahren wegen der identischen Fragestellungen zu einer gemeinsamen Verhandlung und urteilte letztlich, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe. Die genaue Begründung liegt allerdings noch nicht vor. Die Urteile sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung, allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Deutsche Umwelthilfe, die einen der beiden Kläger im Rahmen eines Musterverfahrens unterstützt, begrüßte das Urteil. «Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind», kommentierte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. «Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit.»

Handelt es sich um eine rechtmäßige Datenverarbeitung?

Im Kern ging es bei den Verfahren um die Frage, ob es sich bei der digitalen Übermittlung der Fotos um eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung handelt. Denn nach dieser Verordnung muss für das Übersenden der Bilddateien zum einen ein berechtigtes Interesse bestehen. Zum anderen müssen Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich sein.

Entsprechend stritten die Prozessbeteiligten vor der 14. Kammer darum, ob die Anzeigenerstatter von den Parkverstößen persönlich betroffen sein müssen und ob nicht die schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Kfz-Kennzeichens ausreiche.

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht verwies zudem darauf, dass auf den Bildern oft auch andere Daten wie weitere Autos samt Kennzeichen oder Personen zu sehen seien. Die Kläger wiederum betonten, dass die Polizei sie aufgefordert habe, die Parksituation zum Beweis mit Fotoaufnahmen möglichst genau zu dokumentieren.

Das Landesamt kündigte an, nach Vorliegen der Urteilsgründe prüfen zu wollen, ob es sich um eine Einzelfallentscheidung handele oder ob eine für den Datenschutz kritische Neubewertung der Nutzung von Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum eingeleitet worden sei.

Darüber hinaus will die Behörde mit der Polizei klare und einheitliche Richtlinien abstimmen, welche Angaben bei einer Anzeigeerstattung wegen Falschparkens verlangt werden und welcher Kommunikationsweg dafür genutzt werden sollte.


Bildnachweis: © Oliver Berg/dpa
Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Radsportspaß für alle: Neue Dirt-Bike-Bahn in Hetzerath eröffnet
Aktuelle Nachrichten

Ein sportliches Highlight für Hetzerath: Am vergangenen Freitag wurde die neue Dirt-Bike-Bahn am Sportplatz offiziell eröffnet.

weiterlesen...
Sommer, Sonne, Ferienspaß: Stadt Erkelenz startet buntes Ferienprogramm 2025
Aktuelle Nachrichten

Die Sommerferien können kommen – und mit ihnen wieder jede Menge Programm für Kinder und Jugendliche in Erkelenz!

weiterlesen...
Hubert Rütten mit dem Rheinlandtaler für Kultur ausgezeichnet
Aktuelle Nachrichten

Feierliche Würdigung für Jahrzehnte ehrenamtlichen Engagements in der Erinnerungskultur.

weiterlesen...

Neueste Artikel

Mammografie-Screening senkt Brustkrebs-Sterblichkeit
Aus aller Welt

Seit 20 Jahren gibt es das Mammografie-Screening für Frauen in Deutschland. Wie wirksam ist das Programm? Forschende haben Bilanz gezogen.

weiterlesen...
Feuer in Marseille noch nicht gelöscht - 110 Leichtverletzte
Aus aller Welt

Ein Flächenbrand treibt auf die Metropole Marseille zu. Mit einem Kraftakt verhindert die Feuerwehr eine Katastrophe. Dutzende Gebäude werden beschädigt. Der Einsatz dauert die Nacht über an.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Mammografie-Screening senkt Brustkrebs-Sterblichkeit
Aus aller Welt

Seit 20 Jahren gibt es das Mammografie-Screening für Frauen in Deutschland. Wie wirksam ist das Programm? Forschende haben Bilanz gezogen.

weiterlesen...
Feuer in Marseille noch nicht gelöscht - 110 Leichtverletzte
Aus aller Welt

Ein Flächenbrand treibt auf die Metropole Marseille zu. Mit einem Kraftakt verhindert die Feuerwehr eine Katastrophe. Dutzende Gebäude werden beschädigt. Der Einsatz dauert die Nacht über an.

weiterlesen...
ANZEIGE – Premiumpartner