2. Juni 2021 / Aktuelle Nachrichten

ERKA-Bad komplett geöffnet ab 3. Juni

Geschwommen und geplanscht werden darf drinnen und draußen

Veröffentlicht am 2. Juni 2021 um 06:50 Uhr von TP

Quelle: Stadt Erkelenz

 Nach der Öffnung des Freibades ist ab Donnerstag, 3. Juni, auch das Hallenbad an der Krefelder Straße wieder geöffnet. Geschwommen und geplanscht werden darf drinnen und draußen, auch der Aufenthalt auf der Liegewiese ist wieder erlaubt. Zudem muss kein Termin mehr gebucht werden, jedoch ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste begrenzt. Die Öffnung gilt nur für negativ auf Covid-19 getestete, vollständig geimpfte oder genesene Personen.
 
Die stabile 7-Tages-Inzidenz unter 50 im Kreis Heinsberg macht die Öffnung möglich.
Wegen der Personenbegrenzung ist kein Wechsel zwischen Hallen- und Freibadbereich möglich. Im Hallenbad dürfen 130 Personen gleichzeitig anwesend sein und im Freibad 140 Personen. Um lange Wartezeiten und Warteschlangen zu vermeiden, wird auf der Website www.erka-bad.de im halbstündigen Rhythmus die aktuelle Anzahl der Besucher veröffentlicht. Schauen Sie daher vor Ihrem Ausflug zum ERKA-Bad, ob die aktuelle Anzahl der Besucher den Einlass weiterer Gäste zulässt.
 
Die Öffnungszeiten ab Donnerstag:
Donnerstag, 03.06.:        Hallenbad:          9 – 21 Uhr
                                                     Freibad:                 10 – 20 Uhr
Freitag, 04.06.: Hallenbad:          6:30 – 21 Uhr
                                                     Freibad:                 10 – 20 Uhr
Samstag, 05.06.:              Hallenbad            8 – 21 Uhr
                                                     Freibad 10 – 20 Uhr
Sonntag, 06.06.:               Hallenbad:          9 – 21 Uhr
                                                     Freibad:                 10 – 20 Uhr
 
Ab Montag, 7. Juni, gelten die regulären Öffnungszeiten. Diese findet man hier:
www.erka-bad.de
 
Der Zutritt ist nur möglich, wenn einer der folgenden Nachweise vorgelegt wird:
 
·       Ein negativer bestätigter Schnelltest, der bei Einlass nicht älter als 48 Stunden ist
·       Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19
·       Nachweis über ein positives PCR-Testergebnisses, das mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt
·       Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19.

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